EU-Nachhaltigkeitsregulierung – Sustainable Finance/ESG: Vorerst keine Berücksichtigung nach nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarkteilnehmer (Versicherer) nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zu ihrer Nachhaltigkeit zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich. 

Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Versicherer werden diese Aspekte aktuell nicht standardmäßig in der Beratung berücksichtigt. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.

Stand: 1.3.2021